Wie kann man Bedienungsanleitungen online finden?
Wer heut zu Tage Elektroartikel oder andere Verbraucherprodukte erwirbt, bekommt kaum noch eine Bedienungsanleitung als Druckausgabe mitgeliefert. Die meisten Hersteller fügen lediglich eine Kurzanleitung bzw. Startanleitung bei. Doch diese Faltblätter sind alles andere als übersichtlich. Statt einer Anleitung mit nachvollziehbaren Arbeitsschritten findet der Leser ein verwirrendes Durcheinander in den verschiedensten Sprachen vor. Das Informationsmaterial ist meist unzureichend und schwer verständlich. Es fehlen wichtige Details wie technische Merkmale und Sicherheitshinweise.
Gibt es überhaupt noch Handbücher? Die Antwort lautet: „Ja, im Internet“. Wer in einer Suchmaschine den Suchbegriff „Bedienungsanleitung“ und die entsprechende Produktbezeichnung eingibt, wird fündig. Das erste Ergebnis führt den User meist gleich auf die Homepage des Herstellers. Dort steht sämtliches Informationsmaterial zum kostenlosen Download bereit. Oft gibt es sowohl eine Anleitung in Kurzform als auch das zum Produkt gehörende Benutzerhandbuch. Die Dokumente werden in der Regel als PDF-Dateien herausgegeben. Ein Doppelklick genügt, und der Download beginnt. Jetzt kann das heruntergeladene Dokument entweder direkt online gelesen- oder auf dem Computer abgespeichert werden. Einige schicken aber auch nach Eingabe der E-Mail-Adresse einen Link zur Bedienungsanleitung direkt zu. Die Qualität ist im Allgemeinen zufriedenstellend. Der Inhalt gleicht dem klassischen Benutzerhandbuch.
Alles in allem birgt die digitale Version eines Benutzerhandbuchs mehr Vor- als Nachteile. Denn die meisten von uns besitzen heutzutage einen PC oder Laptop; viele auch ein Smartphone. Mit sogenannten E-Book-Apps lassen sich die Bedienungsanleitungen hervorragend lesen. Eine große Hilfe ist die meist sehr komfortabel gestaltete Suchfunktion in PDF-Readern und Apps. Durch diese gelangt der Leser schnell zu seinen gewünschten Informationen und Anleitungen.
Allerdings stoßen die Produkthersteller mit der Digitalisierung ihrer Informationsmaterialien nicht bei jedem auf Begeisterung. Einige Verbraucher kritisieren diese Entwicklung. Bei den Kritikern handelt es sich meist um Menschen, die noch keine Hardware zum Herunterladen, Lesen und ausdrucken digitaler Inhalte besitzen. Sie kommunizieren demnach auch nicht mit dem Internet. Andere müssen ihnen das fehlende Informationsmaterial besorgen und ausdrucken. So geschieht es auch, dass betroffene ihrer Unzufriedenheit Ausdruck verleihen. Sie versuchen, ihre Interessen auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Doch gibt es wirklich ein Gesetz, welches dazu verpflichtet, gedruckte Bedienungsanleitungen herauszugeben?
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Potsdam verneint das. Verhandelt wurde der Fall einer Klägerin, die eine Digitalkamera erworben hatte. Dieser lag sämtliches Infomaterial lediglich als CD Rom bei. Sie bestand auf ihr Recht, eine Druckausgabe zu bekommen. Das Argument lautete: „Es gibt immerhin noch Haushalte ohne Computer und Drucker. Ein Tablet oder Smartphone hat auch nicht jeder.“
Die Klage wurde abgewiesen. Begründung der Richter: Nach Az. 2 O 188/13 ist für derartige Produkte eine CD Rom mit den dazugehörigen Dokumentationen ausreichend und zulässig.
Natürlich bestimmen Ausnahmen die Regel. Bei vielen Verbraucherprodukten muss der schnelle Zugriff auf wichtige Informationen gewährleistet sein. Es gibt Geräte, bei denen während des Betriebs unvorhersehbare Situationen eintreten können. Doch ist davon auszugehen, dass Hersteller solcher Produkte über genügend Verantwortungsbewusstsein verfügen. Sie sind sich dessen bewusst, dass vor allem sicherheitsrelevantes Informationsmaterial schnell zugänglich sein muss. Niemand möchte schließlich die Verantwortung für Unfälle tragen. Deshalb werden, (falls erforderlich), auch in Zukunft Anleitungen Und Benutzerhandbücher in Papierform verfügbar sein.